Fach-Sozialbetreuer*in Behindertenbegleitung

Fach-Sozialbetreuer*in Behindertenbegleitung (FSB-BB)

In der Ausbildungsform: Behindertenbegleitung vermittelt die SOB Kompetenzen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die für eine zeitgemäße Begleitung von Menschen mit Behinderung erforderlich sind. Immer steht dabei der Mensch als einzigartige Persönlichkeit mit all seinen Stärken, Schwächen und individuellem Unterstützungsbedarf im Vordergrund.
Der Aufgabenbereich von Fach-Sozialbetreuern und Fach-Sozialbetreuerinnen mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung gliedert sich in einen eigenverantwortlichen Bereich und einen Bereich, der die Unterstützung bei der Basisversorgung umfasst.
Der eigenverantwortliche Bereich besteht in Maßnahmen der Anleitung, Anregung, Beratung, Assistenz, Förderung von und erforderlichenfalls der Intervention für Menschen mit Behinderungen und umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Unterstützung bei Kontakten zu anderen Menschen, Förderung der Teilnahme am sozialen Leben sowie Begleitung in Fragen der Partnerschaft und Sexualität
  • Interessensabklärung, Förderung und Training im Bereich Beschäftigung und Arbeit
  • Freizeitgestaltung, Unterstützung bei Entspannung und Erholung, Hobbys, Festen und Feiern
  • Einsatz musisch-kreativer Mittel und von Bewegung zur Persönlichkeitsentfaltung, Förderung von Wahrnehmung, Kreativität, Sinnesschulung und ästhetischer Bildung
  • Begleitung bei Krankheit, Trauer, Tod (insbesondere von Angehörigen) mit dem Ziel der Sinnstiftung, Sterbebegleitung
Die Bildungsmaßnahme umfasst in der Tagesform in jedem Ausbildungsjahr mindestens 40 Wochenstunden (Theorie und Praxis); in der Berufstätigenform in jedem Ausbildungsjahr mindestens 25 Wochenstunden (Theorie und Praxis). Die Lernzeit ist in diesem Zeitrahmen noch nicht einberechnet.

Aufnahmebedingungen und Standort(-e):

In der Tagesform:

  • Alter von 17 Jahren (spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres)
  • Gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit (gem. GuKG)
  • Erfolgreicher Abschluss einer mittleren/höheren Schule oder Abschluss einer Berufsausbildung nach der 9. Schulstufe. (In begründeten Fällen kann davon abgesehen werden.)
  • Persönliche Eignung (Wir wünschen uns positive, aufgeschlossene, engagierte Menschen, die sich selber mögen, und bereit sind an sich zu arbeiten.)
  • Absolvierung des Aufnahmeseminares

Standorte:

SOB-Klagenfurt, 9020 Klagenfurt, Viktringer Ring 36
SOB/Lerncafe (Pfarrheim St. Nikolai), Brauhausgasse 10, 9500 Villach (bei genügend Anmeldungen, sonst Klagenfurt)

 

In der Berufstätigenform:

Bis auf folgende Punkte gleich wie in der Tagesform:

  • Alter von 19 Jahren (spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres)

Standorte:

  • Klagenfurt – Schule für Sozialbetreuungsberufe, Viktringer Ring 36, 9020 Klagenfurt (DI und DO von 16.15 – 21.15 Uhr)
  • Villach – SOB/Lerncafe (Pfarrheim St. Nikolai), Brauhausgasse 10, 9500 Villach (DI und Do von 16.30 – 21.15 Uhr)

Unterrichtszeiten können sich in einzelnen Semestern verändern: maximal in zwei Semestern 14tägig plus 90 Minuten!

Kosten:

Die Schulkosten werden über das Maßnahmenpaket der Österreichischen Bundesregierung für den Pflegebereich finanziert.

 

Anmeldebögen:

Tagesform in Klagenfurt

Tagesform in Villach

Berufstätigenform in Klagenfurt

Berufstätigenform in Villach

 

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